Bauvorschriften und Normen / Berücksichtigung beim Heimkino

  • Tach,


    absolut klasse umgesetzt. Olombo hat aber auch auf einen „kritischen“ Punkt hingewiesen. Worüber ich wirklich noch nie etwas vernommen habe, sind gerade bei Bestands-Umbauten die einzuhaltenden, baurechtlichen Gegebenheiten (Stichw.: Nutzungsänderung z.B.). Gerade hierzulande hemmen die Begriffe „Fluchtwege“ sowie „vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz“ der entspr. LBauO oft jeglichen Wunsch(t)raum. Gerade in Dachgeschossen…, leider. Erlebe ich fast täglich.

  • Das mit dem Fluchtweg ist mir auch in den Sinn gekommen: Sollte es brennen und man in Panik rauswollen, ist das mit dem "in Ruhe erstmal das Podest zu verschieben" so eine Sache. Wenn ich aber meine Wohnung hier betrachte, habe ich auch keine Fluchtwege: Wenn es im Flur brennt bin ich im Bad (ohne Fenster) eingesperrt und im Schlafzimmer auch, könnte aber aus dem 2. Stock springen (auch nicht das gelbe vom Ei). Aber da es sich um ein Privatkino handelt, ist es ein Risiko was der Besitzer bewusst in Kauf nimmt und ich finde in Deutschland ist eh schon alles völlig übereguliert. Man sollte bei der "Inneneinrichtung" noch soviel Freiheit noch haben, dass man sowas nicht auch noch vom Bauamt abnehmen lassen muss (ggf Statik prüfen, je nachdem wieviel Gewicht reinkommt). Man kann sich ja nen Feuerlöscher (im Nasa Design ;) ) hinstellen, das müsste ja reichen.

  • Ja, man könnte sich vorstellen, dass das mit gewissen Sicherheitsbedenken zu tun hat, dass es so gelöst wurde. Sicherlich möchte man auch nicht aufstehen und fällt nach vorne plötzlich in ein Loch.

  • Hallo,


    tolles Kino und die Verwandlung ist extrem. :thumbup:

    Aber da sieht man es immer wieder ein gutes Design inkl. Planung/Konzept, macht im Grunde erst das Home Cinema. :zwinker2:


    Zugang :

    Das geht nur so in Privatumsetzungen inkl. schriftlicher Bestätigung der Umstände.

    Das dort "easy" jemand in den Schacht fallen kann ist sicher nicht die beste Lösung, was die Sicherheit angeht.

    Man hätte statt den ganzen Boden mit Sitzen zurück zufahren, lieber nur die Breite des Treppenaufgangs eine Deckenabteilung gemacht und diese dann (wie in einem Boot) seitlich nach rechts (vom Sitzplatz) zum Verschieben konstruiert.

    So entsteht kein offener Schacht, da man den Zugang langsam (während man nach unten geht) öffnet.

    (und die Klappe fährt dann auch wieder zu, nachdem man runter geht).


    Aber vielleicht wollte es der Kunde so nicht und überhaupt will ich nicht "Klugscheissen". :zwinker2:

    Daher ich finde es toll, das man überhaupt den Mut hat, auch mal andere Wege im Bereich Zugang zu gehen.


    ANDY


  • Ohne Mut zur Lücke hätte es viele Errungenschaften niemals gegeben. Auch hier spricht ja das Ergebnis absolut für sich👍🏻.


    Bedenkenträgermodus „on“:

    alle LBauO sind sog. „Gefahrenabwehrgesetze“, d.h. der Staat übernimmt die Ihm auferlegte Schutzpflicht gegenüber dem Bürger. Dabei unterscheidet er z.B. auch sehr feingliedrig zwischen Aufenthaltsräumen die zum Dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet sind und „anderen Räumen“ (z.B. einem Bad, ohne Fenster). Auch Wohneinheiten und deren Abgrenzungen untereinander spielen eine große Rolle. Als gewerblicher Unternehmer bzw. (Planungs)Dienstleister ist man IMMER an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, da kann man sich unterschreiben lassen, was man will. Zumindest der ERSTE SICHERE RW (Rettungsweg) -um bei dem Bsp zu bleiben- sollte IMMER einwandfrei gewährleistet sein. Ein Anleitern für den ZWEITEN, notwendigen, unabhängigen RW ist mit der örtlichen Behörde ggf. durch Anleiterprobe abzustimmen. Alternativ bleibt die Schaffung des ZWEITEN, als sog. baulichen RW. Und an einen ERSTEN RW werden ganz bestimmte, strenge Anforderungen gestellt, wohlgemerkt mit der Geschoßhöhe (der baulichen Anlage) zunehmend (Stichw. Gebäudeklassen). Das könnte man/ich noch unendlich weiter fortsetzen…., besser nicht. Daher lieber Filme gucken😉🎬

    Bedenkenträgermodus „off“


    Also, weiter fleißg tolle Kinos umsetzen und soviel Zeit wie mgl. darin verbringen. Ich bin da auch keine Ausnahme😅.



  • Mut zur Lücke

    Weil wir schon bei Lücke sind, im Prinzip hat er hier ein offenes Loch ohne Geländer oder Handlauf geschaffen. Auf Kinder dort oben sollte man äußerst achtgeben. Wundert mich, dass das durchgeht. Das finde ich viel schwerwiegender als ob da ein Garagentorantrieb noch drangebaut ist oder nicht. Da zahlst >60.000€ und es gibt eine Handschlaufe?

  • LBauO sind sog. „Gefahrenabwehrgesetze“, d.h. der Staat übernimmt die Ihm auferlegte Schutzpflicht gegenüber dem Bürger.


    An den Punkt Normen und Gesetze hatte ich bei der "Verschiebeklappe" gar nicht gedacht.

    In der Tat ist eine gute Frage, ob so eine Lösung mit den Bau-Normen und -Gesetzen verträglich ist.

    Privat würde ich es bei dieser Dachgeschoss-Situation trotzdem genau so machen.

    Freunde von mir haben eine ähnliche Lösung (nicht ganz so elegant) für den Zugang zum Dachgeschoss gebaut um den Raum dort als Aufenthaltsraum nutzen zu können.


    Als gewerblicher Unternehmer bzw. (Planungs)Dienstleister ist man IMMER an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, da kann man sich unterschreiben lassen, was man will. Zumindest der ERSTE SICHERE RW (Rettungsweg) -um bei dem Bsp zu bleiben- sollte IMMER einwandfrei gewährleistet sein.


    Die Treppe zum OG in meinem Haus hat keinen Handlauf und entspricht damit nicht den Vorschriften.

    Die Fachfirma hat das - nachdem ich unterschrieben habe, dass ich belehrt wurde und es trotzdem genau so haben wollte - erfreulicherweise für mich so gebaut.

  • Die Fachfirma hat das - nachdem ich unterschrieben habe, dass ich belehrt wurde und es trotzdem genau so haben wollte - erfreulicherweise für mich so gebaut.

    Das wird gerne so gemacht, ist aber im Falle eines Schadens meines Wissens vor Gericht nicht haltbar. Die Firma hätte den Bau verweigern müssen. Das aber nur unter dem Disclaimer: IANAL.

  • Da es sich beim DG-Umbau bzw. Ausbau (in diesem Falle) wohl entweder um den Umbau eines vorhandenen Wohnraumes oder einer Nutzungsänderung in Wohnraum handelt, wäre die Art der Erschließung -im einfachen Genehmigungsverfahren- so erstmal nicht zulässig. Inwiefern hier ggf. mit Abweichungen/Befreiungen oder zusätzlichen, baulichen Lösungen umgegangen worden ist, geht daraus ja nicht hervor. Mindestens aber benötigt die Vertikalerschließung von Wohnräumen einen einseitigen Handlauf. Für Steigung + Auftritt gelten die einschlägigen Normen (Schrittmaß + Bequemlichkeit). Genaueres zur sog. Verkehrssicherheit (z.B. erforderliche Umwehrungen) ist den Durchführungsverordnungen der jeweiligen LBauO zu entnehmen. Eine rechtlich einwandfreie Erschließung von Wohnräumen stellt im Brandfalle z.B. auch das unversehrte/ungehinderte Eindringen der Rettungskräfte (z.B. Feuerwehrleute in Vollmontur m. Maske, Atemausrüstung, Bergungs- u. Transportwerkzeugen) je nach Brandschutzklasse und Abschnitt sicher (stark vereinfacht).


    Um die größtmögliche (auch rechtliche) Sicherheit zu Erlangen, ist das behördliche Einverständnis ggf. einzuholen (z.B. Pflichten der „Am Bau Beteiligten“ Bauvorlageberchtigung, etc.).


    Eigentlich ist es schon fast „beschämend“ womit man als professioneller Planer/Installer heutzutage in rechtlicher Sicht konfrontiert wird. Der Mut zur Lücke kann nur auf Vertrauen basieren. Rechtlich ist das nicht vorgesehen…🙄


    Respekt an all diejenigen, die Ihn aufbringen!😃 Klasse.

  • Das wird gerne so gemacht, ist aber im Falle eines Schadens meines Wissens vor Gericht nicht haltbar. Die Firma hätte den Bau verweigern müssen. Das aber nur unter dem Disclaimer: IANAL.

    Korrekt. Der sog. FU (Fachunternehmer) hat hier eine gesetzl. Hinweispflicht und ist quasi „gezwungen“ Bedenken anzumelden und die Ausführung ggf. abzuändern.

  • Gut, letztlich hätte man die Lösung so bauen können, dass da eine Klappe mit angebrachtem Handlauf nach oben aufgeht. Man betritt das Kino und macht die Klappe dann wieder zu. Auf den Originalfotos sieht man ja den ursprünglich korrekten Handlauf. Der ist aber viel zu wuchtig, dass er wegklappbar umzusetzen wäre. Grundsätzlich wäre es dann echt schade, dass so ein schönes Kino an der Machbarkeit eines Handlaufs scheitern solle.


    Aber wie schon oben stand, die deutschen Gesetzte sind vorallem dazu da, den Bürger vor sich selber zu schützen :D Wenn der Hausherr hier aber zu 99% nur selber schaut ist die Lösung mit der Schlaufe die Sicherste. Er ist nur alleine da oben, befindet sich zum bewegen des Sofas immer hinter dem Sofa und kann so niemals aus versehen ins Loch fallen. Er öffnet es ja nur, wenn er bewusst runter gehen will.

  • @Mods


    Können wir den Part mit den Bauvorschriften mal in einen separaten thread unterbringen? Ich denke das Thema ist für alle interessant und sicherlich in vielen Punkten diskussionswürdig... :respect:


    Ich habe den letzten Beitrag von Peter mal gemeldet - nicht weil er falsch oder gegen die Forenregeln verstoßen würde, sondern um darauf aufmerksam zu machen, das doch in einen (sehr interessanten) neuen Thread zu verschieben. :sbier:

  • Wenn der Raum einmal voller Rauch ist, möchte ich sehen, wie da schnell geflüchtet wird. Nach zwei Bränden, Hochwasser und Einbruch im Haus bin ich inzwischen sehr viel vorsichtiger und würde das so nicht machen. Selbst bei den vertikal gespannten Stoffen ohne Flammenhemmung, wie sie meist verwendet werden, habe ich schon leichte Bauchschmerzen. Man muss sich nur mal die Videos anschauen, in denen gezeigt wird, wie schnell ein Vorhang die ganze Butze in Brand setzt. Das geht schneller als man erwartet.

  • Holger

    Gute Idee mit dem verschieben.

    Aber gleich eine Frage an dich.

    Seid ihr als Kino Bauer dann auch wirklich für die baurechtlichen bzw. auch Brandschutz Belange verantwortlich?


    Ich könnte mir vorstellen dass vieles unter Innenausstattung fällt und damit ja dann eher nicht Baurecht ist?


    mfg

  • Danke Aries - ich glaube speziell beim Thema Nutzungsänderung im Wohnraum etc. kann ein wenig Aufklärung nicht schaden. Die meisten Kinos sind ja im Keller - wo es in der Regel auch nur einen Fluchtweg gibt und welcher früher bei Altbauten eher nicht als Wohnraum deklariert war.

  • Da wir nun einen eigenen Thread zum Thema haben:


    Wie ist das mit Kinoräumen im Keller?

    Wie Peter911 geschrieben hat wird unterschieden

    zwischen Aufenthaltsräumen die zum Dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet sind und „anderen Räumen“ (z.B. einem Bad, ohne Fenster).

    Gibt es auch Vorschriften für den Keller, die die Zulässigkeit eines Kinoraums betreffen?

    Wie ist es z.B. bei engen Treppenabgängen in älteren Häusern - ist das ein Thema hinsichtlich Zugänglichkeit?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!