JVC NZ 7 / NZ 8 / NZ 9 (Laserprojektoren 2021) - Infos & FAQ siehe Beitrag #1

  • Kleiner Geräte Absturz zu Beginn, aber ansonsten scheint er zufrieden zu sein.


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    ab 5.50 min. finde ich die Aussage eher beängstigend ( mit JVC kann man nicht mehr proffesionell

    zusammen arbeiten usw´´) und deckt die Aussagen von einem

    guten Bekannten, der Händler ist!

    Er hat mir vor kurzem erzählt:


    ,,die Qualität von JVC ist ein Katastrophe, fast mit jedem verkauften Gerät von der N Serie

    hab ich Probleme. Kann man nur hoffen das die NZ Serie besser wird, obwohl ich da

    noch starken Zweifel habe''

  • Trotzdem kaufe ich lieber ein Gerät was evtl 2 mal repariert wird und dann stabil ist.

    Bei Sony weiß ich dass ich dass ich das Gerät nach 2 Jahren jemanden andrehen muss.

    Anderweitige Reparaturen sind dabei auch genauso möglich.

    Dumm wenn man die teure Anschaffung mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit nicht länger vernünftig benutzen kann.


    Er sagt aber auch dass Sie trotzdem am meisten JVC N5 verkauft haben.


    Komischerweise hört man von den Epson´s nie über größere Probleme.

  • Weil Epson meiner Meinung nach die bessere Qualität wie

    Sony und Jvc abliefert!

    Sie geben von Haus aus 5 Jahre Garantie

    auf den LS11000/12000


    Zum Thema jvc n5, ein Freund von mir hat vor kurzem einen n5 zur Reparatur geschickt, ca. 1,5 Jahre alt!

    Antwort von jvc:


    kann nicht repariert werden, da sie keine Teile mehr dafür haben, es wird ein Zeitwert über den Händler ausbezahlt !

    Wäre das Gerät über 2 Jahre alt gewesen,

    wäre es einfach nur elektro Schrott gewesen!


    Es wird momentan ziemlich auf Sony

    herum geritten,wegen dem Kontrastverlust! Was ich auch richtig finde!

    Es sollte sich was ändern


    Aber was JVC seit der n Serie abliefert,

    ist auch nicht richtig und es wird fast

    nicht darüber gesprochen! Obwohl

    die Qualitäts Probleme bekannt sind!

    Nur 2 Jahren Garantie ist ein no go

  • Oh krass bei mir haben sie damals den Kauf Betrag voll zurück gezahlt da war der Beamer auch 950 std oder so gelaufen.


    Was ist der Zeitwert und wer bestimmt den?

    Ob man da juristisch akzeptieren muss?

  • In der Tat läuft mein Epson komplett Problemlos, Wobei ich sagen muss das ich mit den JVC (X-Serie ) auch keine Probleme hatte. Bis auf die üblichen Serienschwankungen. Ich hatte 5 JVC X Geräte bei mir (1x x35 1x x5900 3x x7900). alle hatten individuelle stärken und schwächen (Was optische Schärfe, Kontrast, Helligkeit, Konvergenz angeht) , aber keine groben Fehler. Die Berichte von Qualitätsmängeln und der Preis haben mich bisher davon abgehalten einen aus der "N" Serie zu Kaufen.

  • Oh krass bei mir haben sie damals den Kauf Betrag voll zurück gezahlt da war der Beamer auch 950 std oder so gelaufen.


    Was ist der Zeitwert und wer bestimmt den?

    Ob man da juristisch akzeptieren muss?

    Man muss dazu sagen, mein Freund war 1 Besitzer und hat ihn weiter verkauft!

    Da bei JVC die Garantie nicht übertragbar ist, auf den 2 Besitzer musste er die Garantieabwicklung übernehmen!

    Der Zeitwert wurde dann über den Händler bestimmt, der erste Vorschlag lag bei ca. 3500 €,

    aber sie haben sich dann über den Betrag vom Gebrauchtkauf geeinigt, der lag bei ca. 4100 €!

    Klar, der 2 Besitzer hat sein Geld vom Gebrauchtkauf wieder komplett zurück bekommen,

    aber müsste, wenn er auf den Np5 umsteigen will nochmal 3000€ oben drauf legen!

  • Klingt so als hätte der Händler den EK zurückerhalten von JVC…..:?:

    Ja wahrscheinlich, mit Sicherheit hat jvc eine Rückabwinklung mit dem Händler gemacht!

    Aber man kann ja nicht

    verlangen, dass er seinen Gewinn zurück gibt, nur weil jvc dafür keine Teile mehr hat und das in der Garantiezeit !


    Wenn es richtig gelaufen wäre, hätte er

    den n5 repariert zurückbekommen oder wenn nichts mehr verfügbar ist, den Nachfolger den Np5!

    So fabriziert es zumindest Sony

  • Aber man kann ja nicht

    verlangen, dass er seinen Gewinn zurück gibt, nur weil jvc dafür keine Teile mehr hat und das in der Garantiezeit !

    Bei einer Rückabwicklung eines Gewährleistungsfalles trifft dies jedoch zu. Dieses Risiko muss man ebenfalls in die Marge ein kalkulieren. Je nach Produktgruppe mal mehr oder weniger.


    Nach der Gewährleistungszeit, bei Garantie-Geschichten wird es meist ein Hin&Her mit dem Hersteller. Manchmal gibt es noch eine kleine Aufwandsvergütung, meist, zumindest in meinem Segment, nicht.


  • Naja, den Vertrag hat er mit dem Händler und bei dem hat er zunächst mal Gewährleistung … die hängt ja nicht von einer Entscheidung des Herstellers ab.

    Gruß
    olli


    The DARK-ROOM homecinema
    Lounge-Ledersessel, 3 Sitzreihen, Cinemascope-Projektion, 9.4.6 Multichannel, 24m² Sternenhimmel, Schallschutz + Akustikausbau, EIB-Steuerung

  • Bei mir wurde der Preis der auf der Rechnung stand vom Händler, vom Händler an mich zurück gezahlt damals ohne Probleme.


    Kann ja nicht sein das der Händler bestimmt wieviel Geld man zurück Bekommt.

    Ist beim Tv auch nicht wenn er mal defekt ist, entweder gib’s nen Austausch Tv der gleichwertig ist oder es gibt Geld zurück.

  • Keine Ahnung, wie da tatsächlich die Rechtslage ist, vom Bauch her würde ich auch sagen, dass der tatsächlich geleistete Kaufpreis die Berechnungsgrundlage einer Rückvergütung zu sein hat!

  • Hier im Forum sind ja einige Händler,

    vielleicht kann einer was dazu sagen

    Denke das wird niemand machen, ich hatte bei Grobi gekauft und anstandslos alles wieder bekommen was auf der Rechnung stand.

    Darüber wurde auch gar nicht diskutiert oder sonst was.

    Ohne Probleme vorbildlich alles abgelaufen.



    Bei Tv Tausch „Saturn“ damals Sony A1, hat Sony mich angerufen willst Geld zurück oder den Nachfolger, konnte ich mir als Kunde aussuchen. Da haben die auch nicht gesagt du hast Std x auf dein oled kriegst nur noch soviel geld. Saturn hatte mit der Abwicklung auch nichts zu tun.


    Ich würd mal bei EKM anrufen und den Sachverhalt erfragen.

  • Keine Ahnung, wie da tatsächlich die Rechtslage ist, vom Bauch her würde ich auch sagen, dass der tatsächlich geleistete Kaufpreis die Berechnungsgrundlage einer Rückvergütung zu sein hat!

    Zum Glück hab ich mit B2C nicht mehr viel zu tun.

    Grob zusammen gefasst:
    Bei einem Widerruf gibts natürlich den Kaufpreis, wobei Abzüge möglich sind, wenn z.B. die OVP beschädigt wurde.


    Bei Rückabwicklung im Gewährleistungsfall, zählt die uneingeschränkte Nutzungszeit (also abzüglich ev. Reparaturzeiten) vs. üblicher Nutzungsdauer. D.h. aber nicht, nur weil es auch Geräte gibt, die nach 10 Jahren noch genutzt werden, dass diese 120 Monate angesetzt werden. Bei EDV Komponenten sind meist 36 Monate, auch wenn ein PC natürlich länger hält.

    D.h. nach 12 Monaten uneingeschränkter Nutzung kann der Händler in diesem Beispiel 1/3 abziehen. Selbst wenn der Zeitwert höher liegt.


    Witzig wird es, wenn man nicht auf das Recht der Rückabwicklung nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen besteht, sondern auf ein gleichwertiges Ersatzgerät besteht und Dieses dann aber nicht geliefert werden kann.

    Hier dürfte dann sogar der volle Kaufpreis zustehen.


    Nach den 24 Monaten Gewährleistung, bzw. bei Garantie Leistungen haben diese großen Unternehmen sicher irgendwo in den Garantiebedienungen die Höhe von Rückvergütungen geregelt.

  • Denke das wird niemand machen, ich hatte bei Grobi gekauft und anstandslos alles wieder bekommen was auf der Rechnung stand.

    Darüber wurde auch gar nicht diskutiert oder sonst was.

    Ohne Probleme vorbildlich alles abgelaufen.

    In der Hoffnung, dass der zufriedene Kunde das nächste Gerät wieder bei mir kauft, hab ich es meist auch so gehandelt.

  • Die Frage ist ja was erstattet EKM dem Händler, den Ek preis oder den Verkaufs Preis der auf der Rechnung steht des Kunden, weil die Gutschrift eigentlich für den Kunden bestimmt ist. Aber der Drops is jetzt eh durch weil er sich drauf eingelassen hat.


    Zudem hat das auch nicht wirklich was mit der neuen JVC Serie zu tun.

  • Die Frage ist ja was erstattet EKM dem Händler, den Ek preis oder den Verkaufs Preis der auf der Rechnung steht des Kunden, weil die Gutschrift eigentlich für den Kunden bestimmt ist. Aber der Drops is jetzt eh durch weil er sich drauf eingelassen hat.


    Zudem hat das auch nicht wirklich was mit der neuen JVC Serie zu tun.

    Wieso sollte EKM erstatten? Und (wenn denn JVC als Hersteller gemeint ist) wieso mehr als den EK an den Händler? Aber natürlich ist er Drops durch, man hat sich ja auch geeinigt, was völlig okay ist.

    Gruß
    olli


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