Beiträge von innocent

    Aber ich nutze ihn echt nur zum Filme schauen. Denn den ganzen Kino Krempel einschalten geht gut auf 1kwh/h oder mehr.

    Das können aber nur ökologische Überlegungen sein. Denn aus wirtschaftlicher Sicht kostet dich dann eine Stunde Kino Krempel je nach Vertrag (incl. Netzkosten) zwischen 15 und 60 ct. Im Hinblick auf die Gestehungskosten des ganzen Krempels eher als überschaubar zu bezeichnen. :sbier:

    Geht mir ganz genauso. CGI hat seit dem finde ich große Fortschritte gemacht. Daher finde ich den Trailer nur nett, aber mehr auch nicht. Im Kino brauche ich ihn nicht sehen. Fürs Heimkino wird er sicherlich gekauft.


    LG

    Lars

    Das Problem ist halt, dass es keine 3D-Version zu kaufen geben wird (vermute ich mal). Auch wenn es nur Teil 2 mit bekanntem Handlungsablauf ist, überlege ich da - wegen 3D - nach laaanger Zeit (eher am Ende des Ausstrahlungsrahmens, damit ich mir die Popcornkonsumierenden erspare) wieder ins Kino zu gehen .

    Ich habe mir das Steelbook in Frankreich geordert. Es ist nicht nur erheblich günstiger als das Steelbook in Deutschland, es sind die gleichen Discs eingelegt. Sogar die FSK-Siegel sind auf BD und 4K-BD aufgedruckt.

    Bei welchem Anbieter? Bei Herrn Bezos en France habe ich zwar ein Steelbook gefunden, aber da scheint keine deutsche Tonspur vorhanden zu sein . Bitte um Erleuchtung.

    Halbwegs egal. Ich bin noch nicht ganz entschlossen ob und wieviel vom Teppich kommt. Daher möchte ich es so haben, dass es ohne Teppich auch passt.


    Habe gerade vorne bei der Leinwand beide Ausrichtungen provisorisch verlegt. Ich denke es gefällt mir besser parallel zur Leinwand, also wäre das quer zum Lichteinfall. Aber, ich müsste versetzt verlegen damit ich den richtigen Eindruck bekomme.

    Ist zwar schon viele Jahre her und war schon etwas mehr Aufwand, aber im Dachbodenausbau für meine Tochter (mittlerweile steht der schon Jahre wieder leer) habe ich diagonal verlegt. Gefällt mir optisch immer noch. Ob und wie das in einem HK wirkt, wäre auszuprobieren.

    So wie es jetzt den Schein hat, wird es so oder so ein schönes HK. :thumbup:

    Verstehe die Frage nicht ganz. Wenn es für dich ein guter Deal (rückgängig kannst du es ohnehin nicht mehr machen) ist - und das scheint es zu sein, sonst hättest du ja nicht gekauft, kannst du nur Zweifel ernten, sollte jemand meinen, dass es kein gutes Geschäft war. :sbier:

    Abgesehen davon, hast du nicht viel falsch gemacht. Wünsche dir viel Spaß mit dem Beamer.


    LG

    Nach einer Woche in der Kiste habe ich den NZ9 heute ausgepackt und ihn gegen den Sony 570 getauscht. Nach den den ersten "groben" Einstellungen wollte ich kurz das Bild mit einem Film testen. Bild war da, aber kein Ton:cray:


    Ziehe ich das HDMI-Kabel vom Beamer raus, gibt es Ton, aber klarerweise kein Bild. Hardwareseitig habe ich nur die Beamer getauscht.


    Bevor ich stundenlang suche, hat jemand eine Idee was die Ursache für meine "Stummfilme" sein kann? Hab ich da etwas völlig übersehen? Nach meinem Verständnis sollte es dem Receiver ja egal sein, welcher Beamer die Videosignale entgegennimmt.


    Leicht verzweifelte Grrüße aus Wien :shock:

    Wird man von vorne und beim Film nicht sehen. Daher würde ich mich nicht darüber ärgern. Lohnt sich nicht

    Das kann schon so sein, aber das Tuch ist doch wohl etwas zu klein geraten. Hab gerade nachgeschaut. Bei mir sind die Ösen mindestens 1,5 cm von der Rahmeninnseite entfernt. Und so "schräg" sind die Aufnahmen ja auch nicht.

    Hallo Arne,


    interessanter Vergleich. Die Helligkeit ist ja gerade für 3D-Filme ideal. Hast du die 3D-Möglichkeiten mit dem DZ13 schon getestet? Bin evt. am Überlegen von 4K auf FHD "downzugraden". Wobei ich mit dem DZ13 nocht nicht sehr beschäfigt habe was 3D betrifft. Braucht man da einen 3D-Emitter, welche Brillen können verwendet werden. Alles Dinge, dich ich nicht suchen muss, solltest du dich schon damit beschäftigt haben :)


    MFG

    Hallo,


    mittlerweile bin ich schon weiter, habe weitere 50 min meiner "Zeit" investiert. Es war das Samsung Mobiltelefon. Mit einem älteren Sony meiner Tochter hat das mit der APP geklappt. Berechtigungen bei beiden Handies gleich. Manchmal ist es schwer nachzuvollziehen, warum etwas nicht klappt. Mit einem sehr alten "Chinahandy" ging es auch nicht, da die APP eine neuere Androidversion voraussetzt. Die App braucht man ja "nur" zum Einrichten; sollte dann, wenn es löuft, nur bei neuen Geräten erforderlich sein.


    Ist zwar kein Ersatz für die Harmony, aber als Backup falls die mal aussetzt bzw. den Geist aufgibt kann man sie nutzen. Meine Frau nennt mich schon einen FB-Messie :-))

    Hallo,

    dann bist du schon weiter als ich . "Meine" X1 kann sich mit meinem Netzwerk (weder Router noch Handy, 5 GHz ausgeschaltet) verbinden. Der Hub verbindet sich zwar - ich kann ihn pingen - aber die App kann sich nicht verbinden. War zwar nicht viel Geld, aber schade um die 60 min Lebenszeit die ich da investiert habe :-(


    LG (und ich hab meine E.. über Ostern retten können) :-)

    Hallo Matten,

    anscheinend bin ich ja der Einzige der diese Alphaluxx Maskierung im Einsatz hat. Bildbreite 330cm, Maskierung von oben und unten. Steuerung per Funk bzw. App. Ich habe zudem die Maskierung in der "Frontfall" Version. Normalerweise ragt dieses Gehäuse ja etwas in den Raum - bei mir ist das quasi bündig mit der Leinwand verbaut. Funktioniert wunderbar, bin zufrieden. Könnte mir ein Leben ohne elektrische Maskierung nur schwer vorstellen (und wenn, dann wäre es kein Vernünftiges).

    Ich habe auch vor einiger Zeit so ein Variokit gekauft (auch ca. 3m breit). Bedingt durch die Aufhängung meiner Leinwand (hängt auf Schienen) sind die Gehäuse nicht ober- und unterhalb der LW angebracht, sondern oben und unten "vorgesetzt". Von dieser Variante kann ich nur dringend abraten. Die untere Maskierung fiel beim Einrollen noch vor und wurde somit nicht eingezogen. Dies konnte ich nur durch Anbringen von Umlenkrollen korrigieren. Damit das halbwegs schön ausschaut, habe ich noch Aluprofile an der LW (linke und rechte Seite) angebracht. Das Ergebnis ist gar nicht so schlecht. Aber bis es soweit war, war doch einiges zu machen.

    Würde ich das Thema LW noch einmal angehen, dann doch etwas mehr investieren, da die LW zumeist der am längsten verweilende Gegenstand im Heimkino ist.

    Die horizontale Maskierung ist sicher nicht schalltransparent.

    Wenn Interesse besteht, kann ich bei Gelegenheit gerne das Bildmaterial aus den A/B-Vergleichen hier mal einstellen, anhand derer die Unterschiede zwischen den verschiedenen Modellen sehr deutlich erkennbar sind.

    Würde mich schon interessieren, da ich zur Zeit zwischen den drei Modellen NZ7, 8 und 9 hin und herschwanke. Am vernünfitigsten wäre wahrscheinlich der 7er oder gleich mit meinen Sony 570 mit madvr weiterschauen. Aber wie das halt so ist, wenn einmal was im Kopf herumgeistert, wird man das nicht so schnell los. Zur Zeit tendiere ich zum 9er, wenn du aber mit dem 8er auch schon zufrieden bist (und dein Ansprüche darf ich mal als hoch einstufen) könnt ich doch noch auf den 8er umschwenken.


    Danke schon mal.

    Schöner (Umbau)Baufortschritt. Wünsche gute Besserung bzw.keine Verschlechterung der Spätfolgen des Unfalles. Bei der Gelegenheit hoffe ich doch, dass aufgrund der Schwere des Unfalles und der damit verbundenen Verletzungen damals gerichtlich festgehalten wurde, dass die Verjährung von Spätfolgen nicht eintritt. Wenn nicht, könnte es schwierig sein, Ansprüche geltend zu machen, da es evt. schwer zu argumentieren ist, dass es sich bei den jetztigen Beschwerden um nicht voraussehbare Schäden von damals handelt, denn da würde die Verjährung (drei Jahre) ab Kenntnis zu laufen beginnen, abgesehen des Beweises der Kausalität.


    LG aus Wien

    Holger lasst ihr die direkt vom Tischler zuschneiden oder gibt es die beim Hornbach im Zuschnitt?

    Bei Hornbach (zumindest in Österreich) fangen die erst bei mindestens 10 cm an zuzuschneiden. Darunter gibt es (zumindest offiziell) keinen Zuschnitt. Ob man da die handelnden Personen an den Geräten trotzdem dazu motivierien kann, hab ich nocht nicht probiert.

    Ganz ehrlich: Das Bild links ist für mich sowohl bei Deinem Vergleich, als auch bei dem von Follgott geposteten Vergleich erheblich schärfer und detaillreicher! Rechts ist doch alles komplett verwaschen. Wenn das die Wunderwaffe 8k eShift sein soll, dann würde ich diese sicherlich nicht zum Einsatz bringen.

    Wäre interessant das linke hochskalierte Bild mit dem 8K/e-shiftX eines NZ9 oder NZ8 zu vergleichen. Hier wird ja "nur" das 8K/e-shift des NZ 7 herangezogen. Wobei schon klar sein dürfte, dass der PJ (e-shiftX) auch kein schärferes Bild als ein gut hochskaliertes lifern kann.Aaber man könnte sehen, wie nahe der subjektive Eindruck am hochskalierten Bild ist.

    was verboten ist und was nicht ist eine Sache. Was die Versicherung zahlt und was nicht ist eine Andere.


    anderes Beispiel . du hast sommerreifen auf dem auto , und du hast im Winter einen Unfall , zahlt die Versicherung ?


    was zählt sind die allgemeienen Geschäftsbedingungen von der Versicherung , da steht klip und klar drin was gezahlt wird und was nicht . Und wenn etwas nicht spezifisch aufgezählt ist , dann wird es gezahlt.

    Da ich doch einiges mit der Branche zu tun hatte, ist das ein bisschen zu weit gefasst; sonst gäbe es nicht unzählige oberstgerichtliche Entscheidungen in den einzelnen Bereichen dazu.

    Wenn ein Versichungsfall vorsätzlich bzw. grob fahrlässig (kann in einigen Bereichen gegen Mehrprämie abgedeckt werden) herbeigeführt wurde, wird wohl kein Versicherer zahlen, da dies bereits im Versicherungsvertragsgesetz festgehalten wird (Deutschland und Österreich, Luxemburg VersVG kenne ich leider nicht). Da bedarf es keiner expliziten Aufzählung,


    Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte - wie bereits festgehalten - dies schriftlich anfragen (und auch die Antwort schriftlich erhalten).

    Aber egal . Ich streite mich nicht. Ich mache den Beruf schon lange genug um zu wissen was da gezahlt wird.


    P.S. Da ich allerdings aus Luxemburg komme ,und es sein kann dass in Deutschland andere Gesetze sind , beziehe ich mich nur auf die Luxemburgischen Versicherungen.