macelman
Dir ist aber schon bewußt und bekannt, dass die beiden Videos unterschiedliche Zwecke erfüllen sollen? Und warum man Videos macht und wieso dazu bei Youtube "Werbesendung" eingeblendet werden muss? Und dir ist auch bewusst, dass dein verlinktes Video ein Hersteller-Video ist und kein Händler-Video wie von Grobi oder? Wenn das so wäre wie von dir dargestellt, dann dürfte überhaupt kein Händler aus egal welcher Branche irgendein Produkt in einem Video oder einem Prospekt oder einem Flyer anpreisen. So wie du es darstellst funktioniert es vielleicht auf der grünen Träumchenwiese, aber nicht im realen Geschäftsleben - in keiner Branche, in keinem Unternehmen.
Übrigens sollte dir auch bewusst sein, dass deine Aussage Grobi unterschwellig als unseriösen Verkäufer hinstellt und das eigentlich schon den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Nur mal so am Rande, auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das Forum auch für Außenstehende und Nicht-Forenmember frei zugänglich.
Entschuldigung, aber hier muss ich mal eingreifen. Jochen hat mich gefragt, was ich davon (rechtlich) halte . Hier meine (unmaßgebliche) Meinung:
Richtig ist, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Richtig ist, dass es den Straftatbestand der üblen Nachrede gibt. § 186 StGB lautet:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Im Netzt hier zu finden.
Es muss sich also um eine Tatsachenbehauptung handeln. Die Abgrenzung dazu ist das Werturteil, das ist von der üblen Nachrede gerade nicht erfasst. Wenn ich also behaupte: "X ist ein Kinderschänder" , dann erfüllt das den Tatbestand der üblen Nachrede, es sei denn es gelingt mir der Beweis, dass er einer ist. Wenn ich sage: "Ich finde den Sound der Vorstufe y Scheiße!" Dann ist das ein Werturteil und weder von der üblen Nachrede, noch von Verleumdung, noch von Beleidigung erfasst. Das ist Meinungsfreiheit.
Auch die Behauptung, Grobi werde unterschwellig als unseriöser Verkäufer hingestellt, ist nur durch eine (unzulässige) Schlussfolgerungen möglich. 1. Aussage: Ich finde das Video doof. 2. Tatsache: X hat das Video gemacht. 3. Schlussfolgerung: X ist doof. Das ist aussagelogisch und praktisch nicht zulässig.
Beispielsweise finde ich"Inglorious Basterds" (mit Ausnahme von Christoph Waltz) nicht gut. Quentin Tarantino hat den Film gedreht. Er wäre folglich ein schlechter Regisseur. NEIN! Ich liebe "Django unchained!", Pulp Fiction und Kill Bill.
Leider ist es üblich geworden, Dinge zu behaupten, ohne diese verifiziert zu haben. Eine üble Nachrede liegt hier jedoch sicher nicht vor. Man muß auch nicht Jochens Meinung sein. Ich hätte nicht "seriös" geschrieben. "Marktschreierisch" wäre mir eher eingefallen. Aber da kann man sicher auch einwenden, dass es ein Werbevideo ist und dass das Wesen von Werbevideos ist. Man wirf ja einem Hund üblicherweise auch nicht vor, dass er bellt. Und? Kann man nicht einfach Meinungen austauschen, ohne dass gleich einer mit der Strafrechtskeule kommt? Die dann auch noch falsch ist. Und alles bejubeln muss man auch nicht. Wenn der Kaiser nackt durch den Thronsaal läuft, dann kann man durchaus darauf hinweisen, dass er nackt durch den Thronsaal läuft.
Also, nein es liegt keine üble Nachrede vor und das Wichtigste:
Live long and prosper! \/
Jürgen