Wenn der Defekt zu einem Totalschaden führt, muss die Differenz zwischen der Neukaufbeteiligung/dem Zeitwert und dem Preis eines neuen, modernen oder gleichen Projektors selbst getragen werden.
Tja und die Neukaufbeteiligung kann im Bereich ca. 200 € liegen, was ja nahezu wertlos dann ist.
Und Ist der aktuelle Marktwert eines 3 Jahre alten Projektors (nach Garantie dann der Defekt) höher als die z.b. 200 €, orientiert sich die Beteiligung an diesem Zeitwert. Da Elektronikgeräte jedoch schnell an Wert verlieren, liegt dieser Betrag nach 3 Jahren oft deutlich unter dem ursprünglichen Neupreis.
Tritt also ein Defekt z.B. der Lasereinheit auf, kann es repariert werden (auch wenn die Reparatur z. B. 1 - 3.000 € kostet), übernimmt die WERTGARANTIE die vollen Kosten ohne Abzug. Nur wenn die Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind oder die Kosten den Zeitwert extrem übersteigen, wird es zum "Totalschaden"
Und dann greift der Text darüber wieder.
Also wer bestimmt dann ob nicht schon 1000€ Reparatur bei einem 4000€ Projektor nicht schon zum Totalschaden führen ?
Der Gutachter der dann zur Rande gezogen wird i.d.r, aber auch hier ist es davon abhängig wie schnell der Zeitwert in den Keller geht.
Wenn dort 20% pro Jahr als Basis genommen werden sind wir nach 4 Jahren bereits im Bereich Totalschaden.
Bei noch teuren Geräten also im Falle statt 4000 € 40.000 € wird das nochmal komplizierter.
ANDY